Für unsere Arbeit werden wir regelmäßig von renommierten Branchenmagazinen ausgezeichnet. Unser Leistungsspektrum reicht von der Beratung zu effektiven Prozessvermeidungsstrategien, über die Begleitung und Durchführung von Compliance-Verfahren („Internal Investigations“) bis hin zur Vertretung sowie Verteidigung vor Behörden und Gerichten.
Wenn gegen eine Individualperson ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stellt das eine hohe berufliche und private Belastung dar. Wir setzen uns für unsere Mandanten konsequent in allen Phasen des Verfahrens ein. Wir richten dabei unsere rechtliche und prozessuale Verteidigungsstrategie individuell auf unsere Mandanten aus. Von hoher Priorität ist eine zügige und diskrete Verfahrensbeendigung. Sollte eine Hauptverhandlung nicht vermeidbar sein, stehen wir auch hierbei unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Unternehmen sind bereits seit vielen Jahren im Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei mutmaßlichen Verfehlungen von Individualpersonen, kann auch leitendenden Unternehmensorganen der Vorwurf eines Fehlverhaltens gemacht werden, was zu Vermögensabschöpfungen und empfindlichen Bußgeldern führen kann. Unternehmen werden im Rahmen von Ermittlungsverfahren nicht selten durchsucht.
Wir vertreten und beraten Unternehmen spezifisch und diskret auf diese Situationen angepasst.
Wenn ein Hinweis auf ein Fehlverhalten eines Individuums vorliegt, kann dem Unternehmen die rechtliche Pflicht zur internen Aufklärung obliegen (sog. Internal Investigations). Wir begleiten und koordinieren die gesamte interne Aufklärung, einschließlich der Korrespondenz mit einer Vielzahl von Verfahrensbeteiligten und weiteren eingebunden Stellen. Zudem unterstützen wir die Umsetzung der aus dem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Unternehmen.
Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die an die Unternehmen gestellten Anforderungen zur Risikovorsorge und zur Kontrolle rechtstreuem Verhaltens sind parallel dazu gestiegen. Ein individuell auf das Unternehmen zugeschnittenes Complianceprogramm und Risikomanagementsystem kann das Unternehmen vor einer Risikorealisierung schützen. Wir unterstützen Mandanten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung und der Umsetzung eines solchen Systems und führen entsprechende Schulungen durch.
Rechtsanwältin Dr. Lilie ist Fachanwältin für Strafrecht und berät Unternehmen und verteidigt Individualbeschuldigte seit 2010 im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Steuerstrafrechts, des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts, der Korruptionsdelikte sowie in Fragen der Compliance. Sie vertritt und begleitet außerdem Zeugen und Opfer von Straftaten und ist in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen tätig.
Rechtsanwältin Dr. Lilie hat in mehreren Umfangsverfahren verteidigt, u.a. in Verfahren gegen Vorstände einer Landesbank wegen Bilanzfälschung und Untreue, in Verfahren gegen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Vorwürfen eines „CO²-Umsatzsteuerkarussels“ sowie in Verfahren wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex Geschäften.
Rechtsanwältin Dr. Lilie wird im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt. Das Magazin Wirtschaftswoche führt sie als eine der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird sie seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich als Anwältin empfohlen.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts- sowie Datenschutz(straf)rechts und Internetstrafrechts tätig. Zudem berät er Berufsgeheimnisträger zum Datenschutzrecht.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas verteidigt und berät Individualbeschuldigte sowie Unternehmen in allen Verfahrensstadien. Er berät Unternehmen insbesondere bei der Durchführung von internen Untersuchungen sowie in komplexen Umfangverfahren. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen gegenüber den Datenschutzbehörden im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2023/2024 („fachl. kompetent u. digital am Puls der Zeit“, „lösungsorientiert, besonders stark im IT- und Datenschutzstrafrecht“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen. Darüber hinaus wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet und wird in der Anwaltsliste des Magazins Focus in der Kategorie „Strafrecht“ geführt. Das Magazin Wirtschaftswoche listet ihn seit dem Jahr 2020 als einen der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird er seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt.
Rechtsanwältin Jung ist in der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Arbeitsstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Sie berät und verteidigt Individualpersonen sowie Unternehmen in sämtlichen Verfahrensstadien.
Rechtsanwältin Jung studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“. In den Jahren 2014 bis 2015 studierte sie an der University of Leicester in Großbritannien, wo sie das „Certificate of Achievement in English Legal Studies with Distinction“ erhielt.
Rechtsanwalt Baldewein ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts-, Medizin- und Datenschutzstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Er berät und vertritt Individualbeschuldigte und Unternehmen insbesondere in komplexen Umfangsverfahren. Zudem begleitet er Unternehmen bei der Durchführung von Compliance-Verfahren (Internal Investigations).
Rechtsanwalt Baldewein studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrecht sowie Strafverteidigung und wirtschaftsstrafrechtlichem Fokus an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seine praktische Studienzeit verbrachte er u.a. in einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Mainz. Zusätzlich widmete Rechtsanwalt Baldewein seine Aufmerksamkeit im Studium den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft und erwarb entsprechende Qualifikationen, indem er Module des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften erfolgreich absolvierte. Er promoviert derzeit zu einem strafprozessualen Thema.
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Unsere Kanzlei ist aus einer Bürogemeinschaft hervorgegangen, die wir mit unserem hochgeschätzten Kollegen und Freund Rechtsanwalt Dr. Wolf Schiller geführt haben.
Rechtsanwalt Dr. Schiller wurde im Jahr 1949 geboren. Das 1. Staatsexamen hat er 1972 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgelegt. Von 1972 bis 1975 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main (Prof. Dr. Klaus Lüderssen).
Im Jahr 1975 erfolgte die Promotion über „Grundprobleme einer empirisch strukturierten Strafgesetzgebung“. Seit 1976 war Dr. Schiller Rechtsanwalt zu Frankfurt am Main und war bis 31. Januar 2019 Notar beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main mit dem Amtsbezirk Frankfurt am Main.
Verschiedene Veröffentlichungen erfolgten in Fachzeitschriften, Handbüchern, Festschriften und Vortragssammlungen. Im Jahr 2014 wurde die Festschrift für Wolf Schiller zu seinem 65. Geburtstag veröffentlicht.
Dr. Wolf Schiller ist am 19.09.2021 plötzlich verstorben.
Gemäß dem Credo unseres lieben Kollegen „Sine honore malus“ wollen wir unsere Kanzlei in seinem Andenken fortführen.
Rechtsanwältin Dr. Lilie ist Fachanwältin für Strafrecht Dr. Lilie und berät Unternehmen und verteidigt Individualbeschuldigte seit 2010 im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Steuerstrafrechts, des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts, der Korruptionsdelikte sowie in Fragen der Compliance. Sie vertritt und begleitet außerdem Zeugen und Opfer von Straftaten und ist in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen tätig.
Rechtsanwältin Dr. Lilie hat in mehreren Umfangsverfahren verteidigt, u.a. in Verfahren gegen Vorstände einer Landesbank wegen Bilanzfälschung und Untreue, in Verfahren gegen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Vorwürfen eines „CO²-Umsatzsteuerkarussels“ sowie in Verfahren wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex Geschäften.
Rechtsanwältin Dr. Lilie wird im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt. Das Magazin Wirtschaftswoche führt sie als eine der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird sie seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich als Anwältin empfohlen.
Rechtsanwältin Dr. Lilie war von 2007 bis 2020 ständige Autorin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrecht, von 2012 bis 2018 war sie Redakteurin der Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt), seit 2019 ist sie Herausgeberin der NZWiSt. Zudem ist sie seit 2015 Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt).
Rechtsanwältin Dr. Lilie war von 2010 bis 2022 Regionalbeauftragte des Forums Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Mainz. 2018 wurde sie in den Vorstand des Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. gewählt und ist seit 2022 dessen Vorsitzende. Rechtsanwältin Dr. Lilie ist außerdem Mitglied bei dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. und bei der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).
Sie hat an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz studiert und ihre praktische Studienzeit u.a. bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York wahrgenommen. Rechtsanwältin Dr. Lilie hat zu dem Thema „Akteneinsichtsrecht für Schöffen – insbesondere bei Verständigungen in Umfangsverfahren“ am Lehrstuhl von Prof. Dr. Zopfs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts- sowie Datenschutz(straf)rechts und Internetstrafrechts tätig. Zudem berät er Berufsgeheimnisträger zum Datenschutzrecht.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas verteidigt und berät Individualbeschuldigte sowie Unternehmen in allen Verfahrensstadien. Er berät Unternehmen insbesondere bei der Durchführung von internen Untersuchungen sowie in komplexen Umfangverfahren. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen gegenüber den Datenschutzbehörden im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2023/2024 („fachl. kompetent u. digital am Puls der Zeit“, „lösungsorientiert, besonders stark im IT- und Datenschutzstrafrecht“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen. Darüber hinaus wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet und wird in der Anwaltsliste des Magazins Focus in der Kategorie „Strafrecht“ geführt. Das Magazin Wirtschaftswoche listet ihn seit dem Jahr 2020 als einen der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird er seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt.
Er ist amtlich bestellter Prüfer für das Erste sowie das Zweite juristische Staatsexamen im Land Rheinland-Pfalz. Er ist Lehrbeauftragter der FernUniversität Hagen und veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Themen.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Er ist Mitglied des Vorstands des Vereins zur Förderung des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) an der LMU München. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des Deutschen Zentrum für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt). Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV).
Dr. Ihwas studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach dem Studium war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Professor Dr. Mark A. Zöller an der Universität Trier tätig. In dieser Zeit promovierte er mit summa cum laude zu dem Thema „Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken – Facebook & Co. als moderne Ermittlungswerkzeuge“.
Rechtsanwältin Melissa Jung ist in der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Arbeitsstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Sie berät und verteidigt Individualpersonen sowie Unternehmen in sämtlichen Verfahrensstadien.
Rechtsanwältin Jung studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkbereich „Kriminalwissenschaften“. In den Jahren 2014 bis 2015 studierte sie an der University of Leicester in Großbritannien, wo sie das „Certificate of Achievement in English Legal Studies with Distinction“ erhielt.
Während und nach dem Studium war Rechtsanwältin Jung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Kanzleien mit einem handels- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt beschäftigt und unterstützte dort bei der Betreuung von internationalen, englischsprachigen Wirtschaftsmandaten. Seit dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main arbeitete Rechtsanwältin bereits als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei und trat in die Sozietät Lilie • Ihwas nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens als Rechtsanwältin ein.
Rechtsanwalt Baldewein ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts-, Medizin- und Datenschutzstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Er berät und vertritt Individualbeschuldigte und Unternehmen insbesondere in komplexen Umfangsverfahren. Zudem begleitet er Unternehmen bei der Durchführung von Compliance-Verfahren („Internal Investigations“).
Rechtsanwalt Baldewein studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrecht sowie Strafverteidigung und wirtschaftsstrafrechtlichem Fokus an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seine praktische Studienzeit verbrachte er u.a. in einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Mainz. Zusätzlich widmete Rechtsanwalt Baldewein seine Aufmerksamkeit im Studium den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft und erwarb entsprechende Qualifikationen, indem er Module des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften erfolgreich absolvierte. Er promoviert derzeit zu einem strafprozessualen Thema.
Während seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit strafrechtlichem Schwerpunkt war Rechtsanwalt Baldewein bereits für die Kanzlei Schiller & Kollegen als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Anschluss hieran trat er in die Kanzlei Lilie • Ihwas als Rechtsanwalt ein.
Rechtsanwalt Baldewein ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®).