Für unsere Arbeit werden wir regelmäßig von renommierten Branchenmagazinen ausgezeichnet. Unser Leistungsspektrum reicht von der Beratung zu effektiven Prozessvermeidungsstrategien, über die Begleitung und Durchführung von Compliance-Verfahren („Internal Investigations“) bis hin zur Vertretung sowie Verteidigung vor Behörden und Gerichten.
Wenn gegen eine Individualperson ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stellt das eine hohe berufliche und private Belastung dar. Wir setzen uns für unsere Mandanten konsequent in allen Phasen des Verfahrens ein. Wir richten dabei unsere rechtliche und prozessuale Verteidigungsstrategie individuell auf unsere Mandanten aus. Von hoher Priorität ist eine zügige und diskrete Verfahrensbeendigung. Sollte eine Hauptverhandlung nicht vermeidbar sein, stehen wir auch hierbei unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Unternehmen sind bereits seit vielen Jahren im Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei mutmaßlichen Verfehlungen von Individualpersonen, kann auch leitendenden Unternehmensorganen der Vorwurf eines Fehlverhaltens gemacht werden, was zu Vermögensabschöpfungen und empfindlichen Bußgeldern führen kann. Unternehmen werden im Rahmen von Ermittlungsverfahren nicht selten durchsucht.
Wir vertreten und beraten Unternehmen spezifisch und diskret auf diese Situationen angepasst.
Wenn ein Hinweis auf ein Fehlverhalten eines Individuums vorliegt, kann dem Unternehmen die rechtliche Pflicht zur internen Aufklärung obliegen (sog. Internal Investigations). Wir begleiten und koordinieren die gesamte interne Aufklärung, einschließlich der Korrespondenz mit einer Vielzahl von Verfahrensbeteiligten und weiteren eingebunden Stellen. Zudem unterstützen wir die Umsetzung der aus dem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Unternehmen.
Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen leitende Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die an die Unternehmen gestellten Anforderungen zur Risikovorsorge und zur Kontrolle rechtstreuem Verhaltens sind parallel dazu gestiegen. Ein individuell auf das Unternehmen zugeschnittenes Complianceprogramm und Risikomanagementsystem kann das Unternehmen vor einer Risikorealisierung schützen. Wir unterstützen Mandanten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung und der Umsetzung eines solchen Systems und führen entsprechende Schulungen durch.
Rechtsanwältin Dr. Lilie ist Fachanwältin für Strafrecht und berät Unternehmen und verteidigt Individualbeschuldigte seit 2010 im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Steuerstrafrechts, des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts, der Korruptionsdelikte sowie in Fragen der Compliance. Sie vertritt und begleitet außerdem Zeugen und Opfer von Straftaten und ist in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen tätig.
Rechtsanwältin Dr. Lilie hat in mehreren Umfangsverfahren verteidigt, u.a. in Verfahren gegen Vorstände einer Landesbank wegen Bilanzfälschung und Untreue, in Verfahren gegen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Vorwürfen eines „CO²-Umsatzsteuerkarussels“ sowie in Verfahren wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex Geschäften.
Rechtsanwältin Dr. Lilie wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2024/2025 („Top-Verteidigerin, Ergebis bei Cum-Ex zeigt: kluge, überlegte Strategin“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen.Rechtsanwältin Dr. Lilie wird im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt. Das Magazin Wirtschaftswoche führt sie als eine der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird sie seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich als Anwältin empfohlen.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts- sowie Datenschutz(straf)rechts und Internetstrafrechts tätig. Zudem berät er Berufsgeheimnisträger zum Datenschutzrecht.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas verteidigt und berät Individualbeschuldigte sowie Unternehmen in allen Verfahrensstadien. Er berät Unternehmen insbesondere bei der Durchführung von internen Untersuchungen sowie in komplexen Umfangverfahren. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen gegenüber den Datenschutzbehörden im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2024/2025 („unverzichtbar im Datenschutzstrafrecht“, „blitzgescheit, starker Auftritt“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen. Darüber hinaus wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet und wird in der Anwaltsliste des Magazins Focus in der Kategorie „Strafrecht“ geführt. Das Magazin Wirtschaftswoche listet ihn seit dem Jahr 2020 als einen der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird er seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt.
Rechtsanwältin Jung ist in der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Arbeitsstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Sie berät und verteidigt Individualpersonen sowie Unternehmen in sämtlichen Verfahrensstadien.
Rechtsanwältin Jung studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“. In den Jahren 2014 bis 2015 studierte sie an der University of Leicester in Großbritannien, wo sie das „Certificate of Achievement in English Legal Studies with Distinction“ erhielt.
Im Jahr 2024 wurde Rechtsanwältin Jung im Handelsblatt-Ranking in der Rubrik „Ones to Watch“ für Steuerstrafrecht ausgezeichnet
Rechtsanwalt Baldewein ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts-, Medizin- und Datenschutzstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Er berät und vertritt Individualbeschuldigte und Unternehmen insbesondere in komplexen Umfangsverfahren. Zudem begleitet er Unternehmen bei der Durchführung von Compliance-Verfahren (Internal Investigations).
Rechtsanwalt Baldewein studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrecht sowie Strafverteidigung und wirtschaftsstrafrechtlichem Fokus an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seine praktische Studienzeit verbrachte er u.a. in einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Mainz. Zusätzlich widmete Rechtsanwalt Baldewein seine Aufmerksamkeit im Studium den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft und erwarb entsprechende Qualifikationen, indem er Module des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften erfolgreich absolvierte. Er promoviert derzeit zu einem strafprozessualen Thema.
Im Jahr 2024 wurde Rechtsanwalt Baldewein im Handelsblatt-Ranking in der Rubrik „Ones to Watch“ für Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet
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Unsere Kanzlei ist aus einer Bürogemeinschaft hervorgegangen, die wir mit unserem hochgeschätzten Kollegen und Freund Rechtsanwalt Dr. Wolf Schiller geführt haben.
Rechtsanwalt Dr. Schiller wurde im Jahr 1949 geboren. Das 1. Staatsexamen hat er 1972 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgelegt. Von 1972 bis 1975 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main (Prof. Dr. Klaus Lüderssen).
Im Jahr 1975 erfolgte die Promotion über „Grundprobleme einer empirisch strukturierten Strafgesetzgebung“. Seit 1976 war Dr. Schiller Rechtsanwalt zu Frankfurt am Main und war bis 31. Januar 2019 Notar beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main mit dem Amtsbezirk Frankfurt am Main.
Verschiedene Veröffentlichungen erfolgten in Fachzeitschriften, Handbüchern, Festschriften und Vortragssammlungen. Im Jahr 2014 wurde die Festschrift für Wolf Schiller zu seinem 65. Geburtstag veröffentlicht.
Dr. Wolf Schiller ist am 19.09.2021 plötzlich verstorben.
Gemäß dem Credo unseres lieben Kollegen „Sine honore malus“ wollen wir unsere Kanzlei in seinem Andenken fortführen.
Rechtsanwältin Dr. Lilie ist Fachanwältin für Strafrecht und berät Unternehmen und verteidigt Individualbeschuldigte seit 2010 im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Steuerstrafrechts, des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts, der Korruptionsdelikte sowie in Fragen der Compliance. Sie vertritt und begleitet außerdem Zeugen und Opfer von Straftaten und ist in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen tätig.
Rechtsanwältin Dr. Lilie hat in mehreren Umfangsverfahren verteidigt, u.a. in Verfahren gegen Vorstände einer Landesbank wegen Bilanzfälschung und Untreue, in Verfahren gegen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Vorwürfen eines „CO²-Umsatzsteuerkarussels“ sowie in Verfahren wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex Geschäften.
Rechtsanwältin Dr. Lilie wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2024/2025 („Top-Verteidigerin, Ergebnis bei Cum-Ex zeigt: kluge, überlegte Strategin“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen. Darüber hinaus wurde sie im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet. Das Magazin Wirtschaftswoche führt sie als eine der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird sie seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich als Anwältin empfohlen..
Rechtsanwältin Dr. Lilie war von 2007 bis 2020 ständige Autorin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrecht, von 2012 bis 2018 war sie Redakteurin der Neuen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt), seit 2019 ist sie Herausgeberin der NZWiSt. Zudem ist sie seit 2015 Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt).
Rechtsanwältin Dr. Lilie war von 2010 bis 2022 Regionalbeauftragte des Forums Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Mainz. 2018 wurde sie in den Vorstand des Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. gewählt und ist seit 2022 dessen Vorsitzende. Rechtsanwältin Dr. Lilie ist außerdem Mitglied bei dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, im Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. und bei der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).
Sie hat an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz studiert und ihre praktische Studienzeit u.a. bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York wahrgenommen. Rechtsanwältin Dr. Lilie hat zu dem Thema „Akteneinsichtsrecht für Schöffen – insbesondere bei Verständigungen in Umfangsverfahren“ am Lehrstuhl von Prof. Dr. Zopfs an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.
2025 Beitrag zum Thema Organisierte WirtschaftskriminalitätIn: Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 6.Auflage, 2025, C.H. Beck Verlag |
2024 Dozentin bei Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA), Köln
Kommentierung des Außenwirtschaftsgesetz im Beck´schen Online-KommentarIn: Beck´scher Online-Kommentar, Ed. 1.11.2024, AWG Podiumsdiskussion auf den Kölner Tagen der Steuerfahndung
Verschärfung der Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften im AWGIn: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2024, Heft 11, Editorial) |
2023 Die Abtrennung von Strafsachen im UmfangsverfahrenIn : Festschrift Prof. Dr. Dannecker, Hrs. : Bülte, Jens / Hass, Volker / Schuhr, Jan C. ; C.H. Beck Verlag Dozentin bei Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA), Köln
Effektive Sanktionen oder unmbestimmte Embargos?In : Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2023, Heft 3, Editorial)
Lohnt sich ein Fachanwaltstitel ?In : Beck´scher Referendariatsführer 2023/2024, 21 ff., C.H. Beck Verlag 22. NStZ-Jahrestagung (Vortrag) : AWG Verstöße vor dem Hintergrund der Russlandsanktionen |
2022 WisteV : Vortrag und Diskussionsveranstaltung zum Versicherungsschutz im Unternehmensstrafrecht (Vortrag) : Der Umgang mit den Versicherern – Tipps aus der Praxis der Strafverteidigung |
2021 Das Bevölkerungsschutzgesetz als ultima ratio ?In : Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2021, Heft 3, Editorial) |
2018 Ein Ausblick auf Internal Investigations nach den VW/Jones Day-Entscheidungen – zugleich Besprechung der BVerfG Entscheidungen 2 BvR 1405/17; 2 BvR 1780/17; 2 BvR 1287/17; 2 BvR 1583/17; 2 BvR 1562/17 (gemeinsam mit Dr. Saleh R. Ihwas)In: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2018, 349)
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Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts- sowie Datenschutz(straf)rechts und Internetstrafrechts tätig. Zudem berät er insbesondere Berufsgeheimnisträger zum Datenschutzrecht.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas verteidigt und berät Individualbeschuldigte sowie Unternehmen in allen Verfahrensstadien. Er berät Unternehmen insbesondere bei der Durchführung von internen Untersuchungen sowie in komplexen Umfangverfahren. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen gegenüber den Datenschutzbehörden im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas wird im aktuellen JUVE-Handbuch 2024/2025 („unverzichtbar im Datenschutzstrafrecht“, „blitzgescheit, starker Auftritt“) in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht erneut namentlich empfohlen. Darüber hinaus wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet und wird in der Anwaltsliste des Magazins Focus in der Kategorie „Strafrecht“ geführt. Das Magazin Wirtschaftswoche listet ihn seit dem Jahr 2020 als einen der renommiertesten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Auch bei Legal500 wird er seit mehreren Jahren in der Kategorie „Wirtschaftsstrafrecht“ namentlich genannt.
Er ist amtlich bestellter Prüfer für das Erste sowie das Zweite juristische Staatsexamen im Land Rheinland-Pfalz. Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Lehrbeauftragter der FernUniversität Hagen und unterrichtet dort das Datenschutzsanktionenrecht im Rahmen des Masterstudiengangs „Datenschutzrecht“. Er veröffentlicht regelmäßig zu strafrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Themen.
Rechtsanwalt Dr. Ihwas ist Mitglied im Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Er ist Mitglied des Vorstands des Vereins zur Förderung des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) an der LMU München. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des Deutschen Zentrum für Wirtschaftsstrafrecht (DZWiSt). Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und ist Leiter des Arbeitskreises IT- und Datenschutzstrafrecht der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV).
Dr. Ihwas studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach dem Studium war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Professor Dr. Mark A. Zöller an der Universität Trier tätig. In dieser Zeit promovierte er mit summa cum laude zu dem Thema „Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken – Facebook & Co. als moderne Ermittlungswerkzeuge“.
2025 · Data Protection (Criminal) LawIn: Kruse/Tute, Corporate Criminal Liability in Germany, 2025, C.H. Beck Verlag (im Erscheinen) · Datenschutzrechtliche und strafrechtliche Rahmenbedingungen interner UntersuchungenIn: Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis, Internal Investigations – Ermittlungen im Unternehmen, ab 4. Auflage 2025, C.F. Müller Verlag (im Erscheinen) · Datenschutzstrafrecht: Eine Übersicht ergangener Bußgelder und gerichtlicher Entscheidungen (2023-2024)In: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ 2025, 33) · 14.03.2025: Vortrag zum Thema „Bußgeldverfahren vor den Aufsichtsbehörden“ auf der 7. Fachtagung Gesundheitsdatenschutz in Berlin· Lehrbeauftragter der FernUniversität Hagen zum Datenschutzsanktionenrecht |
2024 · Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 5.12.2023 – C 807/21 (Deutsche Wohnen)In: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2024, 319 ff.) · Datenschutzstrafrecht: Eine Übersicht ergangener Bußgelder und gerichtlicher Entscheidungen (2022-2023)In: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ 2024, 41) · Wenn die Koordinierungsstelle für digitale Dienste drei Mal klingelt…In: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2024, Heft 3, Editorial) · 08.10.2024: Vortrag zum Thema „Das Datensanktionenrecht der Europäischen Union“ auf der Webkonferenz des Fachteam Strafrecht & IT des DAV· 27.06.2024: Vortrag zum Thema „Sicherheit vs. Freiheit bei Nutzung von KI“ auf Tagung zur Digitalisierung im Recht der inneren Sicherheit: „Innere Sicherheit in Zeiten künstlicher Intelligenz“ an der LMU in München· Lehrbeauftragter der FernUniversität Hagen zum Datenschutzsanktionenrecht |
2023 · Datenschutzsstrafrecht: Eine Übersicht ergangener Bußgelder und gerichtlicher Entscheidungen (2021-2022)In: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ 2023, 23) · Grundrechtsschutz durch Verfahren – Aus Sicht eines Strafverteidigers unter besonderer Berücksichtigung der Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamteIn: Zöller/Esser/Vogt/Gerson/Vogt (Hrsg.), Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung, 2023, S.139 ff., Deutscher Anwaltsverlag |
2021 · Das neue Datenschutzstrafrecht – Bußgeldkriterien für Unternehmen nach der DSGVO und Strafbarkeitsrisiken für Individualpersonen nach dem BDSGIn: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2021, 289) · Rezension zu Mitsilegas/Vavoula : Surveillance and Privacy in the Digital Age – European, Transatlantic an Global PerspectivesIn: EuCLR 2021, 362 ff. · 08.10.2021: Vortrag zu dem Thema „Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet“ auf dem sechsten Trierer Forum zum Recht der inneren Sicherheit (TRIFORIS) in der Staatskanzlei in Mainz |
2020 · 19.09.2020: Vortrag zu dem Thema „Eigene Ermittlungen im digitalen Zeitalter mit einem Prozessrecht aus der analogen Welt“ auf dem 32. StPO Nordseetreffen in Varel· 02.07.2020: Vortrag zu dem Thema „Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Verteidiger im Home-Office“ auf der Webkonferenz „Ausgewählte Praxisprobleme zu Covid-19“ der WisteV. |
2019 · Anmerkung zur LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2018 – 17 Sa 11/18 (Umfang und Reichweite von Einsichts- sowie Auskunftsrechten eines Arbeitnehmers)In: ArbRAktuell 2019, 227 · Rezension zu Grözinger, Andreas: Die Überwachung von Cloud-StorageIn: ZIS 2019, 370 · 13.03.2019: Vortrag zu dem Thema: „Umgang mit negativen Online-Bewertungen“ im Rahmen einer Veranstaltung des Rheinhessischen Anwaltvereins |
2018 · „Die digitale Unterwelt“ – Strafprozessuale Ermittlungsmöglichkeiten im DarknetIn: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (Wi-J 2018, 138) · Ein Ausblick auf Internal Investigations nach den VW/Jones Day-Entscheidungen – zugleich Besprechung der BVerfG Entscheidungen 2 BvR 1405/17; 2 BvR 1780/17; 2 BvR 1287/17; 2 BvR 1583/17; 2 BvR 1562/17 (gemeinsam mit Dr. Astrid Lilie)In: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt 2018, 349) |
2017 · Berufsgeheimnisträger bald in der Cloud – aber nicht alle?In: Betriebs-Berater 2017, 1097 · Non Legal Outsourcing und die Reform des § 203 StGBIn: Der Betrieb, M24 |
2016 · Befangenheit durch Facebook-Auftritt – Anm. zu BGH, Beschl. v. 12.01.2016 – 3 StR 482/15In: Strafverteidiger (StV 2016, 537) · 17.06.2015: Vortrag zu dem Thema „Ermittlungen in Sozialen Netzwerken“ auf dem dritten Trierer Forum zum Recht der inneren Sicherheit (TRIFORIS) in der Staatskanzlei in Mainz |
2014 · Rechtliche Rahmenbedingungen des polizeilichen Flugdrohneneinsatzes (gemeinsam mit Professor Dr. Mark A. Zöller)In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2014, 408) · Strafverfolgung in Sozialen Netzwerken – Facebook & Co. als moderne ErmittlungswerkzeugeDissertation, 2014, 319 Seiten, Nomos Verlag |
2012 · Strafbarkeit des niedergelassenen Vertragsarztes nach den Korruptionsdelikten des StGB – Besprechung von BGH, Beschl. v. 29.03.2012 – GSSt 2/11In: Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS 2012, 712) · Tagungsbericht: Basic Trend of Worldwide Terrorism and Countermeasures in the Post-Bin La-den Era – Das dritte Forum zum Thema Kriminalität und Strafrecht im Zeitalter der Globalisie-rung vom 29.10.-31.10.2011 in Peking, ChinaIn: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogamtik (ZIS 2012, 44)
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Rechtsanwältin Jung ist in der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Arbeitsstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Sie berät und verteidigt Individualpersonen sowie Unternehmen in sämtlichen Verfahrensstadien.
Rechtsanwältin Jung studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“. In den Jahren 2014 bis 2015 studierte sie an der University of Leicester in Großbritannien, wo sie das „Certificate of Achievement in English Legal Studies with Distinction“ erhielt.
Im Jahr 2024 wurde Rechtsanwältin Jung im Handelsblatt-Ranking in der Rubrik „Ones to Watch“ für Steuerstrafrecht ausgezeichnet.
Während und nach dem Studium war Rechtsanwältin Jung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Kanzleien mit einem handels- und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt beschäftigt und unterstützte dort bei der Betreuung von internationalen, englischsprachigen Wirtschaftsmandaten. Seit dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main arbeitete Rechtsanwältin bereits als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei und trat in die Sozietät Lilie • Ihwas nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens als Rechtsanwältin ein.
Frau Jung promoviert aktuell zu einem Thema im Zusammenhang mit Internetstrafrecht.
Rechtsanwalt Baldewein ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Wirtschafts-, Medizin- und Datenschutzstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht tätig. Er berät und vertritt Individualbeschuldigte und Unternehmen insbesondere in komplexen Umfangsverfahren. Zudem begleitet er Unternehmen bei der Durchführung von Compliance-Verfahren („Internal Investigations“).
Rechtsanwalt Baldewein studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrecht sowie Strafverteidigung und wirtschaftsstrafrechtlichem Fokus an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seine praktische Studienzeit verbrachte er u.a. in einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Mainz. Zusätzlich widmete Rechtsanwalt Baldewein seine Aufmerksamkeit im Studium den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft und erwarb entsprechende Qualifikationen, indem er Module des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften erfolgreich absolvierte. Er promoviert derzeit zu einem strafprozessualen Thema.
Im Jahr 2024 wurde Rechtsanwalt Baldewein im Handelsblatt-Ranking in der Rubrik „Ones to Watch“ für Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.
Während seines Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit strafrechtlichem Schwerpunkt war Rechtsanwalt Baldewein bereits für die Kanzlei Schiller & Kollegen als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Anschluss hieran trat er in die Kanzlei Lilie • Ihwas als Rechtsanwalt ein.
Rechtsanwalt Baldewein ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®).